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   BFH, 21.03.2002 - X B 108/01   

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https://dejure.org/2002,12603
BFH, 21.03.2002 - X B 108/01 (https://dejure.org/2002,12603)
BFH, Entscheidung vom 21.03.2002 - X B 108/01 (https://dejure.org/2002,12603)
BFH, Entscheidung vom 21. März 2002 - X B 108/01 (https://dejure.org/2002,12603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Gemeinsame Veranlagung - Altersrente - Abgekürzte Leibrente - Ertragsanteil - Bergleute - Grundsätzliche Bedeutung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; SGB VI § 99 Abs. 1; ; SGB VI § 99 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a

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  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.11.2001 - X R 90/98

    Die als "Rente wegen Alters" geleistete "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" ist

    Auszug aus BFH, 21.03.2002 - X B 108/01
    Der Senat hat mit Urteil vom 14. November 2001 X R 90/98, BFHE 197, 187, BStBl II 2002, 191, unter Fortführung seiner Rechtsprechung zur Rechtslage nach dem Reichsknappschaftsgesetz (Urteil vom 22. Januar 1991 X R 56/90, BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688) entschieden, dass die als "Rente wegen Alters" geleistete "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" (§ 33 Abs. 2 Nr. 4, § 38 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch --SGB VI--) eine lebenslängliche, keine abgekürzte Leibrente ist.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 14. November 2001 X R 90/98 ausgeführt, dass die diesbezüglichen Aussagen im vorliegenden steuerrechtlichen Zusammenhang ohne Bedeutung sind.

  • BFH, 18.03.1994 - III B 543/90

    Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde - Musterprozeß - Zustimmung des

    Auszug aus BFH, 21.03.2002 - X B 108/01
    Ob ein Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 FGO vorliegt, richtet sich allein nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 1994 III B 543/90, BFHE 173, 506, BStBl II 1994, 473).
  • BFH, 22.01.1991 - X R 56/90

    Vorgezogenes Knappschaftsruhegeld als lebenslängliche Leibrente

    Auszug aus BFH, 21.03.2002 - X B 108/01
    Der Senat hat mit Urteil vom 14. November 2001 X R 90/98, BFHE 197, 187, BStBl II 2002, 191, unter Fortführung seiner Rechtsprechung zur Rechtslage nach dem Reichsknappschaftsgesetz (Urteil vom 22. Januar 1991 X R 56/90, BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688) entschieden, dass die als "Rente wegen Alters" geleistete "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" (§ 33 Abs. 2 Nr. 4, § 38 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch --SGB VI--) eine lebenslängliche, keine abgekürzte Leibrente ist.
  • BFH, 15.02.1999 - X B 21/98

    Ferien- und Wochenendwohnungen; nachträgliche Genehmigung der Dauernutzung

    Auszug aus BFH, 21.03.2002 - X B 108/01
    Hat der BFH zwischenzeitlich über die vom Beschwerdeführer zu Recht als grundsätzlich beurteilte Rechtsfrage entschieden, kommt eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung deshalb nicht mehr in Betracht (Senatsbeschluss vom 15. Februar 1999 X B 21/98, BFH/NV 1999, 1077).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2001 - L 2 KN 39/98
    Auszug aus BFH, 21.03.2002 - X B 108/01
    Der Hinweis der Kläger auf das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 10. Mai 2001 L 2 KN 39/98 verhilft der Beschwerde nicht zum Erfolg.
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